KINDERBETEILIGUNG


Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Schlüssel zur Verwurzelung von jungen Menschen in einem Gemeinwesen. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg ist die Beteiligung von Kindern seit Oktober 2015 als "Soll Bestimmung" verankert. Im Zuge der Jugendbeteiligungsprozesse in verschiedenen Gemeinden des Landkreises Sigmaringen konnten auch Erfahrungen mit Kinderbeteiligung gesammelt werden. Inhaltlich setzt dieser Beteiligungsansatz zunächst mit der Schulwegeplanung in Kooperation mit den Grundschulen vor Ort an. Eine Handreichung für JugendarbeiterInnen und KommunalpolitikerInnen zu Jugendbeteiligung hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sigmaringen herausgegeben. Sie steht hier zum Download bereit.