Richtlinien für Jugendkulturförderung

Mit den Geldern für die Jugendkulturförderung möchten wir dafür sorgen, dass keine Veranstaltung wegen Geldmangels nicht stattfinden kann.  Das Verfahren ist denkbar einfach, gemessen an den hohen verwaltungstechnischen Hürden, die ein Bundesprogramm üblicherweise mit sich bringt.

Die Richtlinien können sie in ausführlicher Version downloaden.

In aller Kürze und nicht vollständig:

1. Antragstellung über das Antragsformular. Dazu gehört auch eine Finanzkalkulation für die Veranstaltung. Achtung: 40 Werktage vorher!

2. Nach der Prüfung und ggfs. Beratung durch die Servicestelle ergeht eine Bestätigung der Förderung und die Festsetzung des höchstmögichen Förderbetrags.

3. Die Veranstaltung läuft.

4. Einsendung des Verwendungsnachweises und der Aufstellung der Kosten. Achtung: Max. 10 Wochen nacher!

5. Nach Prüfung durch die Servicestelle Überweisung der Fördergelder.